Hinweis zur Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
1. Alle abgebildeten Personen sind volljährig
Sämtliche auf OnlySlave dargestellten Personen waren zum Zeitpunkt der Herstellung der Inhalte mindestens 18 Jahre alt. Inhalte mit Minderjährigen - auch angedeutete, gezeichnete oder KI-generierte - sind absolut verboten und führen zur sofortigen, dauerhaften Sperrung sowie zur Anzeige bei den zuständigen Behörden (Richtlinien, Ziff. 2; AGB, Ziff. 10).
2. Stellung der Betreiberin
OnlySlave wird von der SwissApp Group GmbH, Arsenalstrasse 40, 6010 Kriens LU, Schweiz betrieben. Die Betreiberin hat ihren Sitz ausserhalb der Vereinigten Staaten und stellt selbst keine Inhalte her; sämtliche Inhalte werden von unabhängigen Creatorn erstellt und hochgeladen. Die Betreiberin ist damit kein „producer" im Sinne von 18 U.S.C. § 2257 und § 2257A.
Unabhängig davon halten wir Nachweise vor, die den dortigen Anforderungen inhaltlich entsprechen.
3. Welche Nachweise vorliegen
- Identität und Alter der Creator: Vor der ersten Veröffentlichung durchläuft jeder Creator eine Identitätsprüfung mit amtlichem Ausweis und Lebendbild-Abgleich über unseren Prüfdienstleister Veriff. Ohne bestandene Prüfung ist Veröffentlichen, Verkaufen und Senden technisch gesperrt. Verifiziert werden Name und Geburtsdatum.
- Weitere abgebildete Personen: Wer Inhalte veröffentlicht, auf denen weitere Personen erkennbar sind, muss von jeder dieser Personen eine schriftliche Einwilligung sowie einen Altersnachweis einholen und aufbewahren. Die Einwilligung muss die Abbildung, die Veröffentlichung auf onlyslave.com und - soweit angeboten - das Herunterladen abdecken. Verbindlich geregelt in Creator-Vereinbarung, Ziff. 2a.
- Vorlagefrist: Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen innerhalb von fünf Arbeitstagen vorzulegen. Bis zur Vorlage bleibt der Inhalt entfernt; wird die Frist versäumt, ist die Entfernung endgültig (Richtlinien, Ziff. 6a).
4. Verwahrstelle der Nachweise (Custodian of Records)
Die Nachweise nach Ziff. 3 werden von der folgenden Stelle verwahrt; Anfragen zuständiger Behörden sowie Anträge abgebildeter Personen richten sich an sie:
Custodian of Records
SwissApp Group GmbH
Arsenalstrasse 40
6010 Kriens LU
Schweiz
support@onlyslave.com
Nachweise zu Inhalten, die von unabhängigen Creatorn erstellt wurden, werden nach Ziff. 3 von diesen selbst aufbewahrt und uns auf Verlangen innerhalb von fünf Arbeitstagen vorgelegt. Die vorgenannte Stelle ist der Ansprechpartner für die Anforderung; sie beschafft die Unterlagen und stellt sie bereit.
Zeigt ein Inhalt dich ohne deine Einwilligung, genügt eine Meldung mit Angabe der Fundstelle. Wir entfernen den Inhalt zuerst und prüfen anschliessend; ein Nachweis der Rechteinhaberschaft ist für die Sofortentfernung nicht erforderlich. Einzelheiten und das Verfahren zur unabhängigen Streitbeilegung in AGB, Ziff. 7a und Richtlinien, Ziff. 6a.