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Urheberrecht: Meldung und Gegendarstellung

17 U.S.C. § 512 (DMCA) · Fassung 1.1 · Stand: 17. August 2026 · English version

AGB Creator-Vereinbarung Rückerstattungen Richtlinien Datenschutz Impressum Kontakt 18 U.S.C. § 2257 DMCA Inhalt melden FAQ

1. Worum es hier geht - und worum nicht

Diese Seite regelt Meldungen wegen Urheberrechtsverletzungen: jemand hat ein Werk hochgeladen, an dem dir die Rechte zustehen. Wir handeln solche Meldungen nach dem Verfahren des US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (17 U.S.C. § 512) ab, unabhängig davon, dass die Betreiberin ihren Sitz in der Schweiz hat.

OnlySlave ist ein Diensteanbieter im Sinne von 17 U.S.C. § 512(k)(1). Wir befolgen das Melde- und Entfernungsverfahren des DMCA freiwillig und nehmen die Haftungsbefreiungen („Safe Harbor") des § 512 in Anspruch. Ansprüche und Rechte nach schweizerischem und sonstigem anwendbarem Recht bleiben davon unberührt.

Wenn du auf einem Inhalt abgebildet bist und dessen Entfernung verlangst, ist dies nicht der richtige Weg. Dafür gilt das Verfahren für abgebildete Personen: wir entfernen zuerst und prüfen anschliessend, und du musst keine Rechteinhaberschaft nachweisen. Siehe Richtlinien, Ziff. 6a und AGB, Ziff. 7a. Dieses Verfahren ist für dich schneller und verlangt weniger von dir als das folgende.

2. Meldung einer Urheberrechtsverletzung

Eine wirksame Meldung nach 17 U.S.C. § 512(c)(3)(A) muss alle folgenden Angaben enthalten. Fehlt eine davon, können wir die Meldung nicht als DMCA-Meldung behandeln und fragen nach.

Meldungen in deutscher oder englischer Sprache sind gleichermassen zulässig.

3. Empfangsbevollmächtigte Stelle (Designated Agent)

Meldungen und Gegendarstellungen richtest du an:

SwissApp Group GmbH
DMCA Agent
Arsenalstrasse 40
6010 Kriens LU
Schweiz
dmca@onlyslave.com

Bitte richte ausschliesslich DMCA-Meldungen und Gegendarstellungen an diese Adresse. Andere Anliegen - Konto, Abrechnung, Inhalte, Meldungen abgebildeter Personen - gehen an support@onlyslave.com und bleiben dort unbeantwortet, wenn sie an den DMCA-Beauftragten gesandt werden.

Die empfangsbevollmächtigte Stelle ist ausschliesslich zur Entgegennahme wirksamer DMCA-Meldungen und Gegendarstellungen bevollmächtigt. Sie ist ohne vorherige ausdrückliche Ermächtigung nicht befugt, die Zustellung gerichtlicher oder sonstiger förmlicher Verfahrensakte entgegenzunehmen oder auf deren Zustellung zu verzichten. Eine über die Entgegennahme wirksamer DMCA-Meldungen hinausgehende Vertretungsmacht wird ausdrücklich nicht erteilt.

4. Was nach einer Meldung geschieht

5. Gegendarstellung (Counter Notice)

Wurde dein Inhalt entfernt und hältst du das für unberechtigt, kannst du eine Gegendarstellung nach 17 U.S.C. § 512(g)(3) einreichen. Sie muss enthalten:

Wir leiten die Gegendarstellung an die meldende Person weiter. Erhebt diese nicht innert zehn bis vierzehn Arbeitstagen Klage, können wir den Inhalt wiederherstellen. Deine Kontaktangaben werden dabei der meldenden Person mitgeteilt.

6. Wiederholte Verletzungen

Wir sperren die Konten von Personen, die wiederholt Rechte Dritter verletzen, dauerhaft (17 U.S.C. § 512(i)). Massgeblich sind wirksame Meldungen, denen nicht erfolgreich widersprochen wurde. Die Sperrung erfasst auch Ersatzkonten derselben Person; die Folgen richten sich nach AGB, Ziff. 9 und Richtlinien, Ziff. 7.

7. Missbräuchliche Meldungen

Wer wissentlich falsch behauptet, ein Inhalt verletze Rechte, oder wissentlich falsch behauptet, ein Inhalt sei irrtümlich entfernt worden, haftet nach 17 U.S.C. § 512(f) für den entstandenen Schaden einschliesslich Anwaltskosten. Wir behalten uns vor, missbräuchliche Meldungen zurückzuweisen und die betreffenden Konten zu sperren.